Der vermutlich nicht registrierte Amtsschimmel wiehert kurz vor der „Saure-Gurken-Zeit“ laut:
Gemäß einer neuen „Verordnung des Niedersächsischen Hundegesetzes“ will das Veterinäramt des Landkreises Diepholz alle Hundehalter kurzfristig zwingen, ihre Bellos bis zum 1. Juli 2013 in einem zentralen Register einzutragen – ganz gleich, ob die Vierbeiner bereits gechipt, bei der jeweiligen Gemeinde oder bei „Tasso“ angemeldet sind.
Zudem werden für diese Leistung, für die es vermutlich noch nicht einmal eine Durchführungsverordnung gibt, 17,26 Euro Gebühr fällig – der Hund einmal mehr als „Milchkuh“. Bei Nichtbeachtung droht angeblich ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Vorsichtshalber gibt man aber gleich zu, dass allein schon amtlicherseits die organisatorische Durchführung bis zum gesetzten Termin unrealistisch sei.
Was nützt so ein neues Register, das angeblich helfen soll, beißende Hunde / deren Halter dingfest zu machen? Wie soll das funktionieren? Einen Scanner beim Gassigang mitnehmen? „Ach, bitte können Sie Ihren Pitbull, der sich gerade in meinem Arm verbissen hat, mal kurz festhalten, damit ich seinen Chip auslesen kann?“
Ein Landkreis, dem laut „Mikrozensus 2011“ plötzlich 3600 Menschen fehlen, in einer Republik, der mehr als 1,5 Millionen Menschen abhanden gekommen sind, will nun erfolgreich ein zentrales Register für Hunde einführen? Ein fragliches Unterfangen!
Oder gilt auch hier das geflügelte Wort, dass Hunde, die bellen, nicht beißen?