Promillegrenze für Radfahrer

Es gilt als allgemein bekannt, dass Münster die Fahrradhauptstadt Deutschlands ist. So begegnet man, gleich wo man sich gerade aufhält, stets einer Unmenge von fahrradfahrenden Menschen oder parkenden Fahrrädern. Hier gibt es sogar ein Parkhaus für Fahrräder! Überdies findet man kaum eine Straße, die nicht zusätzlich einen Fahrradweg aufweist oder auffällig farblich markierter Teil einer Straße ist.

Natürlich gibt es in dieser Stadt auch viele „einschlägige“ Delikte, die automatisch mit dem Fahrrad in Verbindung stehen. Auch wenn Münster eine Stadt ist, die nicht gerade auffällig hoch in der üblichen Kriminalitätsstatistik geführt wird, gibt es auch hier das Problem des Fahrraddiebstahls.

Seit einiger Zeit ist nun das Thema „Alkohol am Lenker“ in die Diskussion geraten. Wie viel Promille am Lenker sind erlaubt? Nach heutigem Stand kommt es erst ab 1,6 Promille zu einer Bestrafung mit Führerscheinentzug. Die Stadt möchte diese Grenze gerne auf 1,1 Promille senken (so auch der ADFC – Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club). Diese Idee führt zu heftigen Diskussionen. Verstärkte Kontrollen, gerade mit diesem Schwerpunkt, haben zu erschreckenden Ergebnissen geführt. Getreu dem Motto „Fahrradfahren geht immer noch“, schwingen sich viele selbst mit 2 und mehr Promille aufs Rad und eiern nach Hause.

Diese Menschen übersehen dabei, dass sie Teilnehmer am regulären Straßenverkehr sind, und damit im betrunkenen Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Als ein weiteres Argument gegen die Senkung wurde vielfach angeführt, dass das dann  auch für Fußgänger gelten sein müsse, denn ein volltrunkener Fußgänger bilde eine ebensolche Gefahr wie Rad- oder Autofahrer!

In der Tat: Was für den Autofahrer gilt, sollte folglich auch für alle anderen Teilnehmer am öffentlichen Verkehr zu gelten. Also: Beim Feiern die Grenzen beachten oder vorher regeln wie man wieder nach Hause kom. Und damit nicht immer die Frauen die Leidtragenden sind: Es gibt auch noch Taxis!

Hans-Werner Kleindiek

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