Nebeneinkünfte – zweierlei Maß

Ausgelöst durch die hoch dotierten Vorträge des Kanzlerkandidaten Steinbrück, gibt es derzeit ein parteiübergreifende Diskussion, wie genau die MdB ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen. Zur Zeit scheint dies nach einem siebenstufigen Modell zu erfolgen, für das manche nun ein zehnstufiges fordern.

Doch gleichgültig, wie viele Stufen so ein Modell hat: Wieso müssen die gewählten Politiker, die das Interesse der Wähler vertreten sollen und dafür redlich alimentiert werden, ihre Nebeneinkünfte nicht detailliert angeben?

Die Frage, ob ihr Hauptamt als MdB überhaupt weitere Tätigkeiten zulassen sollte, darf gestellt werden. Ebenso die Frage, ob ein Mitglied des Bundestages in Aufsichtsräten aller Art sitzen und dafür auch noch zusätzliche, zT erhebliche Nebeneinkünfte erzielen darf. Wie neutral kann die Legislative dann noch gegenüber mögliche Ansinnen dieser Konzerne an die Politik sein?

Um die Hypokrisie dieser Frage zu verdeutlichen, schlage man doch einfach einmal vor, dass alle Steuerpflichtigen im Rahmen des Bemühens um eine Steuervereinfachung ihre Einkünfte in Zukunft ebenfalls nur nach ein sieben- oder zehnstufigen Modell zu erklären brauchen. Dieser Vorschlag würde nur mitleidig belächelt werden und hätte garantiert keinerlei Zukunft!

Dieser Beitrag wurde unter Politik abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Nebeneinkünfte – zweierlei Maß

  1. Tschesche sagt:

    Mir stellt sich die Frage nach den Nebeneinkünften noch aus einer anderen Perspektive: Die Damen und Herren Politiker stellen u.a. auch unsere Minister. Diese wiederum sind die Chefs der Angestellten im öffentlichen Dienst und unserer Beamten, welche explizit eine Genehmigung für Nebentätigkeiten brauchen und Höhe der Einkünfte sowie die jeweilige „Kundschaft“ offenlegen müssen. Übersteigen die Nebeneinkünfte einen gewissen Betrag, muss das überschüssige Geld an den Staat abgeführt werden. In früheren Jahren hat man mir die Menschenführung nach dem Prinzip „Führen als Vorbild“ beigebracht. Danach sollten sich insbesondere diejenigen richten, die vom Volk gewählt die Lenkung des Staats übernehmen.
    Ich verstehe zwar, dass man als Abgeordneter in einem gewissen Maße seinem Beruf treu bleiben muss, allerdings DÜRFEN die Nebeneinkünfte nicht auch nur ansatzweise das Maß einnehmen, welches das Hauptamt einnimmt. Den Angestellten im öffentlichen Dienst und den Beamten erlaubt man beispielsweise in der Regel 5 Stunden pro Woche „nebenher“. Bei den meisten Abgeordneten übersteigt das „Nebenher“ allerdings das Hauptamt. Sowas sollte unter Strafe gestellt werden!

Kommentare sind geschlossen.