Stellen Sie sich einmal vor, Sie sehen Ihre Akten bei der „Birthler-Behörde“ (BStU) ein und stellen dabei fest, dass O. (einer Ihrer langjährigsten Freunde) Sie als „Informeller Mitarbeiter (IM)“ einst offenbar für die DDR jahrelang ausspioniert hat.
Auch die 20 Jahre nach der Wende hat er nicht genutzt, um Ihnen seine damalige Tätigkeit für den „Staatssicherheitsdienst (Stasi)“ zu gestehen.
Was nun?
Sicher sind Sie zunächst entsetzt. Sie sind sprachlos. Sie sind wütend. Sie wollen sofort zum Telefonhörer greifen.
Sie zögern.
Immerhin ist O. auch heute noch ein Freund.
Was tun?
Möglichkeit 1: Sie kündigen O. (schriftlich) Ihre Freundschaft.
Möglichkeit 2: Sie rufen O. an und drücken Ihr Befremden aus.
Möglichkeit 3: Sie verabreden sich ganz harmlos mit O. , um ihn persönlich zur Rede zu stellen.
Möglichkeit 4: Sie übersehen das Ganze und tun so als ob nichts war, nach dem Motto: Toleranz: Die Fehler des anderen entschuldigen Takt: Sie gar nicht erst zu bemerken.“ (Arthur Schnitzler)