Hetzkrankheit

Schon morgens früh hektische Mütter im Kleinwagen an meiner hinteren Stoßstange auf dem Weg zum Kindergarten.

Danach auf der Autobahn, die ich mir mit wichtigem verkäufersichem Personal in der Passat-, 3er BMW- und Audi A3/4-Klasse teilen muss, das unter Missachtung aller Verkehrsregeln, insbesondere des Paragraphen 1 der Straßenverkehrsordnung unterwegs ist. Die Kollegen mit den 38 Tonnern donnern ungerührt mit 91 in die auf 60 km/h reduzierte Baustelle

Wozu gibt es eigentlich Geschwindigkeitsbegrenzungen, wenn sich eh keiner daran hält?

In der fremden Stadt dann Ortskundige, die auch bei Rot über die Ampel fahren.

Die Zahl der „Kavaliere“ im Straßenverkehr hat drastisch abgenommen.

§ 1 StVO

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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