Entwicklungshilfeminister Niebel hat schon häufiger negative Schlagzeilen produziert. Doch auch die aktuelle „Teppich-Affäre“ hat für Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) keine strafrechtlichen Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft will keine Anklage gegen ihn erheben.
Die Überprüfung hätte „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat ergeben“. Der Minister habe mit dem Teppich zumindest nicht wissentlich oder vorsätzlich Steuern hinterzogen. Die Behörde gehe davon aus, dass sich der Minister schlicht auf seine Mitarbeiter verlassen habe und diese die Verzollung schlicht vergessen hätten.
Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Bürger, die zB bereits bei einer Packung Zigaretten zu viel im Gepäck ein Bußgeld zahlen müssen, ganz gleich, ob diese eine Packung vorsätzlich oder versehentlich zu viel an Bord war.
Einmal mehr zeigt sich, dass vor dem Recht offenbar doch nicht alle gleich sind – kein besonders geeigneter Beitrag, die (Steuer-) Moral der Bürger zu steigern. Quod licet Jovi non licet bovi! Es fliegt eben nur der Teppich.