Der Jahreswechsel ist ein beliebter Zeitpunkt, tradiertes Verhalten oder „liebe Gewohnheiten“ verändern zu wollen. Gerne fasst man zu Silvester neue oder gute „Vorsätze“ bzw. „nimmt sich etwas vor“. Der Vorsatz leitet sich wohl ab vom lat. „propositum“ (dt.wörtlich „das Vorangestellte„, im übertragenen Sinne „das Vorhaben“).
Im deutschen Strafrecht beschreibt „Vorsatz“ ein inneres Tatbestandsmerkmal. Der „gute Vorsatz“ ist Bestandteil der katholischen Beichte. In der Psychologie ist ein „Vorsatz“ die Absicht, in bestimmten Situationen ein bestimmtes Verhalten (neu bzw. zukünftig anders) auszuführen.
Nach Gollwitzer besteht der Vorsatz aus einer Spezifikation von Ort, Zeit, Art und Weise der Handlung. Lewin bezeichnet den Vorsatz als „Vornahme“.
Nur ein verschwindend geringer Teil der guten Vorsätze wird auch in der gelebten Praxis umgesetzt. 80% scheitern schon an einem einzigen guten Vora´satz sagt eine Studie aus dem jahre 2007, 23% bereits in der ersten Woche. Es beginnt meist mit der „Ausnahme“. Doch Ausnahmen, weiß man, sind das Tor zur Gewohnheit.
Nur wer über einen längeren Zeitraum (von teilweise Monaten) durchhält, hat eine Chance, dass das neue Verhalten zur neuen „Gewohnheit“ wird.