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Die 5%-Klausel

Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gilt gemäß § 6 Abs. 6 BWahlG Folgendes: Damit eine Partei Sitze zugeteilt bekommt, muss sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimme auf sich vereinen. Anderenfalls verfallen die für diese Partei abgegebenen Stimmen. … Weiterlesen

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