Schwere Körperverletzung mit Todesfolge in Weyhe

Das friedliche Zusammenleben ist dem Menschen nicht in die Wiege gelegt. Auch die Bibel, das zentrale Dokument christlichen Glaubens, darin besonders das Alte Testament, wimmelt nur so von Greueltaten: Es beginnt gar mit einem Brudermord. Auch andere dort überlieferten brutalen Gewalttaten eignen sich nicht als Vorbild, ebenso wenig wie die Christenheit historisch als Beispiel für Menschlichkeit und zivilisierten Umgang miteinander gelten kann. Soweit zu den christlichen Grundwerten, die diesen Staat angeblich zusammenhalten.

Neuere Studien der Universität Würzburg belegen, dass sich unsere Vorfahren häufig die Köpfe eingeschlagen haben: Etwa 0,5 Prozent einer typischen tribalen Gesellschaft sollen pro Jahr gewaltsam zu Tode gekommen sein. Auf die Bevölkerung Deutschlands von  82 Mio Einwohnern wären das 410.000 Gewaltopfer pro Jahr.

Wenn es zivilisierten Ländern heute dennoch mehrheitlich gelingt, innen wie außen in relativem Frieden miteinander auszukommen, so darf man dies als unbedingten Fortschritt der Evolution betrachten. Doch Frieden ist immer fragil, ständig in Gefahr und muss immer wieder neu errungen werden. Das biblische Prinzip „Auge um Auge“ erweist sich dabei jedenfalls als kein praktikabler Ansatz.

Auch in Weyhe wurde diese Woche ein bereits am Boden liegender junger Mann brutal zu Tode getreten, weil er – nach vorliegenden Presseinformationen – in einem Streit zwischen anderen schlichten wollte.

Die Medien sind seit Jahren aus guten Gründen zurückhaltend bei der Bekanntgabe der Namen der Täter. Sind ausländische Mitbürger beteiligt, ist man angesichts der Verantwortung vor der jüngeren deutschen Geschichte inzwischen noch einmal mehr zurückhaltend, niemand will eine Pogromstimung. Und der Grat zwischen falsch verstandener Toleranz und Ausländerfeindlichkeit ist in der Tat schmal.

Ausländer mit Migrationshintergrund gehören häufig einkommensschwachen und in prekären Verhältnissen lebenden Bevölkerungsschichten an, die auch bei Deutschen zu einer verstärkten Neigung zur Kriminalität führen. Gewalt und Gewaltbereitschaft  korrelieren nachweislich mit sozialer bzw. kultureller Herkunft und Bildungsniveau – und dies korreliert wiederum signifikant mit Menschen aus Ländern, wo der Firnis der Zivilisation noch dünn ist, andere Sitten und Gebräuche herrschen, und die Einstellung zu Gewalt noch eine andere ist als in hiesigen Gefilden.

Doch vor dem Gesetz sind alle gleich. Auch wer – ob länger oder vorübergehend – hier Aufenthalt erhält, hat Recht und Gesetz zu respektieren. Eine Anpassung an kulturelle Gepflogenheiten des Gastlandes, zu denen zu allererst auch die Landessprache gehört, ist dringend anzuraten. Denn der wichtigste und alles entscheidende Bestandteil eines friedlichen Zusammenlebens ist die Sprache: „Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt“ (Ludwig Wittgenstein).

Die Anfälligkeit besonders junger männlicher Ausländer für kriminelle Verhaltensweisen wird besonders mit Sprachproblemen, fehlenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt und einem Versagen bei den Integrationsbemühungen begründet (Bundesamt für politische Bildung). Hier ist großer Handlungsbedarf: Wer sprechen kann, muss nicht schlagen. Gewalt ist immer Ausdruck der Unfähigkeit, sich anderweitig auszudrücken. Auch im Weltkonzert hilft Diplomatie mehr als Krieg. Hier sind alle Beteiligten gleichermaßen gefordert. Doch lassen sich über Generationen habituierte Kulturwerte nicht einfach so überstülpen, so ein Prozess braucht Zeit.

Wer jedoch mehrfach, grob und gewalttätig gegen die Regeln des Zusammenlebens einer Gemeinschaft verstößt und trotz daraus resultierender Sanktionen sein Verhalten nicht zu ändern bereit ist, sich also als „notorisch“ und nicht „resozialisierbar“ erweist, hat sein Recht verwirkt, Teil der Gemeinschaft zu sein: Deviantes Verhalten wurde zu jeder Zeit in jeder Gemeinschaft sanktioniert, der Täter wurde aus der Gemeinschaft ausgeschlossen -und in der Regel für absehbare Zeit eingeschlossen.

Auch hier sind wir heute weiter. Wir haben erkannt, dass Exklusion und Gefängnisse per se kein Garant für Verhaltensänderung sind. Wir versuchen stattdessen, gestrauchelte Menschen zu resozialisieren und wieder zu integrieren. Bei vielen gelingt dies. Bei manchen nicht. Für diese gibt es inzwischen die (legal zur Zeit noch strittige) sog. „Sicherheitsverwahrung„. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen und hat somit Präventivfunktion. Besteht keine deutsche Staatsbürgerschaft, endet mithin auch die Gastfreundschaft und Unterstützung: Die Heimreise ist unverzüglich anzutreten.

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3 Antworten zu Schwere Körperverletzung mit Todesfolge in Weyhe

  1. Everhart Bilker sagt:

    Die Tat in Kirchweyhe ist auf das schärfste zu verurteilen. Mein ganzes Mitgefühl gehört natürlich den Angehörigen und Freunden des Opfers.

    Diese Worte klingen mitunter leicht gesagt, ja fast stereotypisch nach solch dramatischen Verbrechen.
    Es ist die Aufgabe jedes einzelnen, solch scheinbar einfache Worte mit persönlicher Empathie zu leben und seinen Mitmenschen als emotionale Gemeinsamkeit anzubieten.
    (…)
    Macht es wirklich Sinn, (…) Straftaten in Nationen oder Kulturkreise zugeordnete Kategorien einzuteilen? Wird die Tat durch Kenntnis der Täter-Abstammung für die Angehörigen noch unerträglicher, ist die Schwere der Verfehlung auf Grund der Herkunft des Täters unterschiedlich zu gewichten, empfinde ich noch stärkere Abscheu, weil der Täter einen Migrationshintergrund hat? Alles wohl eher nicht.

    Nun wird aus Anlass dieser Tat in einer besonders emotionalen Situation gefordert, dass die von unserem Land gewährte Gastfreundschaft zu kündigen sei, wenn sie auf solch unmenschliche Art und Weise missbraucht wird. Eine unnötige Forderung, denn sie ist längst Bestandteil unserer geltenden Rechtssprechung.

    Zwingende Ausweisung
    In bestimmten Fällen von schweren Straftaten sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass der Ausländer zwingend ausgewiesen wird (§ 53 Aufenthaltsgesetz). Ein solcher zwingender Ausweisungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde (§ 53 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) oder er wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer (beliebig hohen) Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und die Vollstreckung der Jugendstrafe oder der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde ( § 53 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).

    Dieses Gesetz wird auch angewandt, wie z. B. aus den Zahlen des Jahres 2009 ersichtlich ist. Es wurden 7830 Abschiebungen vollzogen.

    Wenn aus gegebenem Anlass – sorry, für den Ausdruck – mit dem Meinungsball „Ausweisung“ gespielt wird, sollten auch andere Aspekte und Fragen genannt werden.
    Gilt ein Ausweisungswunsch auch für Bürger aus Ländern mit deutsch-ähnlicher Zivilisations-“Firnis“ wie zum Beispiel Frankreich, Dänemark oder der Schweiz? Auch von dort können Gewaltverbrecher nach Deutschland gelangen. Wie ist die Frage zu beantworten, welche Straftat zur Abschiebung führen sollte. Mord sicherlich. Raub auch. Betrug? Fahren unter Alkohol? Ladendiebstahl? Dürfen Familien durch die Abschiebung auseinander gerissen werden, also müssen die Kinder mit ausreisen, wenn der Vater ausgewiesen wird. Oder auch vice versa.

    All diese Fragen gehen mir auch durch den Sinn – nach den allzu berechtigten Gefühlsaufwallungen, die diese unfassbare Tat ja nach sich zieht.

    Und eine bewusste und nüchterne Aussage gilt es auch zu treffen:
    Es sollte nie dazu kommen, dass wir vom rechten Rand und Mob unseres politischen und gesellschaftlichen Umfeldes dazu missbraucht werden, ihren ausländerfeindlichen und rassistischen Rattenfänger-Parolen aufzusitzen.
    Das eine Verbrechen darf nicht mit einem anderen bekämpft werden!

    Everhart Bilker

  2. Gewiss, das Gesagte gilt für gleichwelche Staatsangehörigkeit.
    Gleichwohl gibt es hier offensichtlich faktische Unterschiede, wer zB bevorzugt zum Messer greift, wer die Drogenszene kontrolliert, wer Schutzgelder erpresst usw.

    Selbstverständlich gilt es auch nach Schwere des Delikts zu entscheiden.
    Bei minder schweren Delikten ist auch die Frage der „Notorik“, also der permanenten Wiederholung von Straftaten zu berücksichtigen.
    Auch der Stellenwert von „Eigentum“ wird in unterschiedlichen Kulturen unterschiedlich bewertet, so, wie es auch bei uns sog. „Kavaliersdelikte“ gibt.

    Die Familienfrage wäre im Einzelfall auch unter juristischen Betrachtungen der Minderjährigkeit zu klären.

    Versäumnisse liegen seit Jahrzehnten auf beiden Seiten vor, was die Frage der Integration betrifft: Wir haben uns nicht aktiv darum gekümmert, bestimmte Ethnien haben darauf keinen besonderen Wert darauf gelegt. Die unterschiedliche „Integrationsfähigkeit“ bzw. „-willigkeit“ ist ebenfalls zu berücksichtigen.

    Und, um es nochmal deutlich zu sagen: Es geht definitiv nicht um „die Ausländer“! Es geht um wiederholt gewalttätige oder anderweitig Kriminelle, unter denen besonders viele ausländischer Provenienz sind, und deren Anteil an den rechtskräftig Verurteilten im Jahre 2006 bundesweit 23 Prozent betrug – bei einem Bevölkerungsanteil von knapp 9 Prozent. Die Gründe dafür sind gewiss vielfältig und wären genauer zu untersuchen. Doch allein mit „Betroffenheit“ und „Toleranz“ lösen wir die Thematik nicht: „Tatsachen hören nicht auf zu existieren, nur weil sie ignoriert werden“ (Aldous Huxley). Es wird mE Zeit für eine „Zero-tolerance“-Strategie.

  3. Jochen Voigt sagt:

    Es ist durch diesen Mord eine sehr schwierige Situation für das zukünftige Zusammenleben verschiedener Gruppen bei uns im Landkreis entstanden.
    Über die rassistischen Töne bei facebook, wie auch die von „ganz normalen Leuten“ war ich entsetzt. Trotz Wut und Trauer sollte es so weit nicht gehen.

    Du hast die Gründe der Kriminalität richtig angesprochen. Wir haben ja ganz faktisch auch wenig Probleme mit dänischen, holländischen, italienischen oder schweizerischen Minderheiten. Du hast auch die Diplomatie als Mittel der Konfliktlösung benannt – das ist für mich auch der einzige erkennbare Weg.
    Wir müssen mit Vertretungen der auffälligen Volksgruppen endlich mal reden, die Probleme nicht schönreden, sondern ganz deutlich benennen.

    So wie es jetzt läuft, laufen uns die vernünftigen Leute in Scharen davon, und irgendwann werden Wut und Hass so groß, dass man das gar nicht mehr rückgängig machen kann.

    Bestimmt wird man als Ausländer häufig und ungerechtfertigt gedemütigt – das sollte jeder Ausländer auch sehr deutlich kritisch benennen – aber die Reaktion kann nicht Gewalt und Kriminalität sein.

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