„Der tut nichts!“ – oder „Der will nur spielen!“

Dies ist eine weitverbreitete Aussage von Hundebesitzern, ganz gleich, wie groß oder gefährlich der Hund auch sein mag. So zuletzt auch von einer Mitvierzigerin vernommen, die vergangene Woche mit ihrem riesigen irischen Wolfshund (Widerristhöhe minimal 79 cm!) im Ristedter Wald unterwegs war. Ein beeindruckendes Tier von der größe ein Ponys, nur schlanker.

Der Hund sei ein „Sichtjäger“ erzählt sie. Es sei ihr dritter Hund dieser Rasse – absolut harmlose Tiere, die sich von jedem Pinscher beißen ließen – ohne Abwehrreaktion. Kaum zu glauben!

Neulich habe er ein Wildschwein gesehen und sei danach anderthalb Stunden nicht auffindbar gewesen. Nein, anzuleinen brauche sie ihren Hund deswegen nicht. Das sei nur und der Brut- und Setzzeit notwendig, meint sie. Vermutlich wohnt sie mit dem Hund in der Stadt auf dritten Etage – da kann man eine solche Meinung pflegen.

Denn sie hat da offenbar etwas falsch verstanden: Hunde, die in Feld und Flur unangeleint hinter Wild herjagen, verhalten sich nicht „regelkonform“ und dürfen in den meisten Bundesländern in solchen Fällen sogar von Jägern erschossen werden. Der Gedanke tut zwar weh, ist aber korrekt. Denn in den krausen Gedankengängen der Hundebesitzerin würde das ja sonst bedeuten, dass außerhalb der Brut- und Setzzeit jeder Hund beliebig Wild jagen darf – was schlichtweg Unfug, aber leider oft zu beobachten ist.

Wenn ein Hund einen ausgesprochenen Jagdinstinkt hat – und den haben die meisten Hunde – und/oder der Hund „unerzogen“ ist und nicht auf die Kommandos von Herrchen bzw. Frauchen hört, sollte er in Wald und Flur auch außerhalb der Brut- und Setzzeit angeleint bleiben.

Ein Tier bleibt ein Tier. Ein 100%-Garantie für sein Verhalten gibt es nicht. Deshalb: Trauen Sie auch nie dieser Aussage: „Der tut nichts!“

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