Vermögenssteuer – ein alter Hut

Wer etwas in seinem Sinne erreichen will – und dies gilt besonders, wenn das Ergebnis möglichen Betroffenen so gar nicht gefallen wird – der tut gut daran, kleine Pflöcke auf dem Wege zum Ziel einzuschlagen und den Boden für die schlechte Nachricht scheibchenweise vorzubereiten.

Schon seit einiger Zeit kursiert der Begriff „Vermögenssteuer“ im Zusammenhang mit der Frage, wie man der Staatsschuldung wohl Herr werden könne.  Da erscheinen Berichte und Diagramme, die dem verbüfften Leser Glauben machen wollen, dass nur ein Teil der privaten Vermögen schon allemal ausreichen würde, um die Staatsschulden komplett zu decken.

Bevor man sich der Thematik überhaupt stellt, sind zwei Fragen grundsätzlich zu beantworten:

a) Hat das deutsche Volk tatsächlich über seine Verhältnisse gelebt, wie die Kanzlerin und andere vor ihr uns weismachen wollen?
b) Sollten nicht diejenigen die Suppe auslöffeln, die sie eingebrockt haben?

Falls es tatsächlich zu einem Schuldenabbau – der diesem Staat aus eigener Kraft faktisch nie mehr gelingen wird und kann – kommen sollte, dann gewiss nur auf diesem Wege bzw. durch eine wie auch immer geartete und benannte „Währungsreform“.

Die Sparguthagen der Deutsche in Höhe mehrerer Billionen Euro wecken naturgemäß Begehrlichkeiten. Einen Teil konnte man sich sichern im Zuge des „Aktien- und Fondsboom“ vor einem Jahrzehnt.

Die spannende Frage ist nun, wer bzw. was bei der Betrachtung von Vermögen zur Kasse gebeten wird. Auch 1948 sind ja keineswegs alle Deutschen mit nur 40 DM in die neue Republik eingelassen worden. Natürlich wird man lediglich Privatvermögen heranziehen, eine Schwächung der Unternehmen steht allzeit außer Frage!

Wer also wird als „vermögend“ eingestuft werden? Und welche „Freibeträge“ und „Ausnahmeregelungen“ wird es geben? Wie immer die Antwort ausfällt, die wirklich Vermögenden werden auch dieses Mal  nicht zu Kasse gebeten – so viel steht jedenfalls schon heute fest.

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