Im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschaftskrise, die sich „Finanzkrise“ nennt und keinesfalls eine „Rezession“ ist, tauchen immer wieder neue Modelle auf, wie Staaten ihre Schuldenlast verringern oder gar ganz loswerden können. Dass dies ein unsinniges Unterfangen ist, an dem zumindest die Finanzbranche keinerlei Interesse hat, haben wir bereits hinreichend beschrieben.
Nun taucht die „Vermögenssteuer“ bzw. „-abgabe“ in der Diskussion auf. Natürlich weiß man, dass, wenn diese von langer Hand geplant, diskutiert und parlamentarisch gesetzgebend umgesetzt wird, die großen Vermögen hinreichend Zeit hätten, ihre Felle (Fälle?) in Sicherheit zu bringen – Stichwort „Kapitalflucht“ – und die Maßnahme somit nicht nur wirkungslos verpuffen würden, sondernerhebliche negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätten. Zudem müsste die prekäre Frage geklärt werden, ob auch Grundeigentum oder Betriebsvermögen darunter fallen würden, wobei die Antwort schon jetzt feststeht.
Die Griechen haben deshalb eine andere Methode gefunden, das Problem zu lösen: Sie haben einfach eine Grundsteuer beschlossen, die mit der Stromrechnung eingezogen werden soll. Wer die Grundsteuer nicht zahlt, der riskiert, dass ihm der Strom abgestellt wird. Die Abgabe kostet die Bürger durchschnittlich vier Euro pro Quadratmeter. Die Steuer soll zwei Jahre lang erhoben werden.
Dabei wäre es so einfach. Man bräuchte das Rad nicht neu zu erfinden oder jeden Tag neue Säue durch Dorf zu jagen: Das „Jubeljahr“ ist eine hebräische Erfindung, weit über 2500 Jahr alt. Ursprünglich wurde nach sieben Sabbatjahren – also nach sieben mal sieben Jahren – ein Jubeljahr ausgerufen (Levitikus, 3. Mose 25, 10-17).
In einem solchen Jahr wurden alle Sklaven freigelassen, das Land wurde seinen ursprünglichen Besitzer wieder zurückgegeben, und alle Schulden wurden erlassen! Welch eine grandiose Regelung!
Der Hauptzweck dieser Einrichtung war, die von Moses beabsichtigte Gleichheit unter den Güterbesitzern zu erhalten: Das Jubeljahr sollte eine Wiedergeburt des ganzen Staats bewerkstelligen. Im Mittelalter, ab 1475, wurde das Jubeljahr gar alle 25 Jahre gefeiert.
Nach 50 Jahren war man gleichermaßen Schulden und Besitz los! Das entsprach dem Zeitraum der damaligen Lebenserwartung. Jeder hatte danach ein Neubeginn. Misserfolge und Erfolge wurden gleichermaßen getilgt. Zwar konnte man Land verkaufen, doch faktisch handelte es sich um eine Verpachtung. Der Preis für eine solche Pacht hing naturgemäß davon ab, wie weit das nächste Jubeljahr noch entfernt war.
Dieser Gedanke war dem Glauben geschuldet, dass alles Irdische Gott gehört und nicht den Menschen. Und tatsächlich ist das die einzig korrekte Sichtweise. Denn nichts auf dieser Erde gehört uns wirklich. Der Mensch hat in seiner Eitelkeit nur entsprechende Gesetze geschaffen, die ihn zum Eigentümer machen. Doch er kann es drehen und wenden, er ist auch heute nur Eigentümer auf Zeit. Wir können nichts mitnehmen. Die materiellen Dingen bleiben hier, wir gehen.
Zumindest etwas hat sich von diesem Sabbatjahrgedanken offenbar bis in unsere Zeit erhalten: Nach Ablauf von sieben Jahren erteilt das Gericht dem Schuldner durch Beschluss Befreiung von allen Forderungen der Insolvenzgläubiger.