Der Maskenmann

Jahrelang sucht die Polizei einen Schwerverbrecher, der sich an Kindern vergeht und sie in drei Fällen sogar umbringt. Bekannt in ganz Deutschland unter dem Namen der „Maskenmann“.

Endlich ein Erfolg und er wird gefasst. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung und zu einem Urteil: Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Die Betroffenen sind erleichtert, was ich – dieser Kommentar sei ganz persönlich gestattet – nicht nachvollziehen kann, denn ich empfinde keine Erleichterung oder Genugtuung durch diese Strafe. Das Eine kann für mich durch das Andere nicht aufgehoben werden.

Dann lese ich am folgenden Tag den Bericht in der Presse. Von 1992 bis 2001 treibt das Wesen (verzeihen Sie, ich kann so ein Individuum nicht als Mensch bezeichnen) sein Unwesen – misshandelt unzählige Kindern und bringt drei von ihnen um. Eltern und Betroffene sind ihr Leben lang gezeichnet und traumatisiert. Dass o.g. Urteil wird dankbar zur Kenntnis genommen. Dann erfolgt ein kleiner Nachsatz:

Die Anwälte überlegen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen – die Verteidigung sieht eine besondere Schwere der Schuld nicht vorliegen.

Ich frage mich allen Ernstes, was muss noch passieren, damit die deutsche Justiz die „Schwere einer Schuld“ anerkennt und erkennt?

Es ist richtig, dass auch solche Täter eine Verteidigung bekommen (sprich Anwalt). Es ist auch richtig, dass es bei uns keine Todesstrafe mehr gibt (in diesen und ähnlichen Fällen wäre sie sowieso viel zu human, doch es ist nach meinem Verständnis richtig, denn wir haben nicht über Leben oder Tod zu entscheiden, auch wenn es oft schwer fällt).

Doch ich frage mich allen Ernstes, was für ein Gerechtigkeitsgefühl haben diese Anwälte, wenn sie in so einem Fall entscheiden wollen, dass eine besondere Schwere der Schuld nicht vorliegt? Was hätte dieser Typ noch alles tun müssen, damit eine besondere Schwere der Schuld vorliegt?

Ich habe leider schon lange den Glauben an unsere Justiz verloren. Derartige Äußerungen sind ein Hohn und ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.

Hans-Werner Kleindiek

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