Der Friedensvertrag von Brest-Litowsk

Der Friedensvertrag von Brest-Litowsk (heute: Brest, Weißrußland) wurde am 3. März 1918 im Ersten Weltkrieg zwischen Sowjetrussland und den sog. Mittelmächten geschlossen.

Während die Verhandlungen über einen Friedensvertrag mit den russischen Bolschewiken am 20. Januar 1918 ergebnislos vertagt worden waren, verhandelten die Deutschen mit Vertretern der Ukraine über einen Sonderfrieden weiter.

Die Übereinkunft zwischen der deutschen und der ukrainischen Delegation sah als
Gegenleistung für die Anerkennung der Unabhängigkeit große Getreidelieferungen
aus der Ukraine an das Deutsche Reich vor. Dieser „Brotfriede” wurde am 9.
Februar unterzeichnet und erhöhte den Druck auf die Bolschewiken.

Die Oberste Heeresleitung (OHL) befahl am 19. Februar dann den weiteren militärischen Vormarsch im Osten. Kurz darauf kapitulierte die russische Regierung und akzeptierte die deutschen Forderungen. Die bolschewistische russische Regierung unterzeichnete den Vertrag unter dem Eindruck der deutschen militärischen Drohung unter Protest, weil sie fürchtete, ansonsten den Erfolg der Oktoberrevolution zu gefährden. Damit schied Sowjetrussland als Kriegsteilnehmer aus.

Bei diesem Friedensschluss hatte vor allem die deutsche Oberste Heeresleitung ihre Vorstellungen hinsichtlich einer territorialen Neugliederung der ehemals russischen Gebiete durchsetzen können. Der Vertrag sah die Bildung deutsch kontrollierter Satellitenstaaten von der Ukraine bis zum Baltikum vor. Rußland sollte weit nach Osten gedrängt werden, es hätte über die Hälfte seiner industriellen Anlagen und fast ein Drittel seiner Bevölkerung verloren.

In der Sowjetunion und später auch in der DDR wurde dieser Vertrag als „Raubfrieden von Brest-Litowsk“ bezeichnet. Der Versailler Vertrag machte den Frieden von Brest-Litowsk dann wieder hinfällig.

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