Wahrheit? Die gibt es gar nicht!

Der Mensch ist ein Geschichten erzählendes Wesen. Doch im Erzählen verändert er die Geschichten.

Zur Zeit genießt das Thema „Erinnerung“ eine Renaissance, die sich vor allem  der  neurologischen Forschung verdankt. Diese kulminiert in dem folgenden Satz:  „Erinnerungen sind Neu-Schaffungen“.

Die Definition dessen, was Erinnern ist, hat im Verlauf der Jahrhunderte manchen  Wandel durchlaufen. Bis ins 20. Jahrhundert hat sich die Vorstellung erhalten, dass wir im Akt des Erinnerns Gedächtnisinhalte reproduzieren, als Kopie des Urbildes ins Bewusstsein rufen. Diese Annahme ist inzwischen obsolet.

Der heutige Erkenntnisstand korrigiert: Wir konstruieren, wir schaffen das, was wir erinnern, in jedem Akt des Erinnerns neu. Erinnerung ist ein demnach ein unzuverlässiger Einwohner unseres Hauses der Persönlichkeit. Es beginnt bereits im Prozess der Erinnerungsbildung, also im Vorgang dessen, was wir als Gedächtnisinhalte speichern und als abrufbare Inhalte wahrscheinlich machen.

Unsere Erinnerung unterliegt ferner Gesetzmäßigkeiten, die vor allem auf der Selektivität unserer „Wahr-Nehmung“ basieren, was bedeutet, dass wir im erinnernden Erzählen Aspekte weglassen, verformen, neu hinzunehmen.

Ganze Völker haben sich durch kollektive Geschichtsklitterung nachträglich ans richtige Ufer gebracht: Nach 1945 will kein Deutscher Nazi gewesen sein, nach 1989 kein Ostdeutscher als „informeller Mitarbeiter“ der Stasi tätig gewesen sein. Doch ist dies offenbar keineswegs ein rein deutsches Phänomen.

Unsere Erinnerungsleistung verläuft ferner in der Zeit (Ultra-, Kurzzeit-, Langzeitgedächtnis). Sodann ist sie ein inhaltlich differenzierter Prozess (episodisches oder autobiographisches, semantisches oder Wissens-, kognitives und prozedurales sowie implizites und explizites Gedächtnis als Grobeinteilung).

Der Autor Daniel Schacter hat auf einige Aspekte der Kontextualität, Situativität und Indexikalität von Gedächtnisbildung und damit Erinnerbarkeit hingewiesen. Seine „sieben Sünden des Gedächtnisses“ umfassen:

  • Gedächtnisschwund verweist auf die Flüchtigkeit von erinnerbaren Inhalten
  • Geistesabwesenheit thematisiert Unaufmerksamkeiten
  • Blockierung thematisiert vorübergehende Nichtabrufbarkeit
  • Fehlerhafte Zuordnung der Quelle einer Erinnerung
  • Beeinflussbarkeit bis hin zum Phänomen der false memory
  • Vorurteile aus unserem Bestreben, uns an Lebensumstände anzupassen
  • Hartnäckigkeit, bestimmte Erinnerungsinhalte nicht loszulassen

Wir haben also trifftige Gründe, unsere Erinnerungsbildung skeptisch zu betrachten. Eine Anknüpfung an psychologische Theorien von Carl Gustav Jung mit seiner Annahme eines kollektiv Unbewussten, das in das individuelle Leben hineinragt, ist ebenfalls gegeben.

Betrachten wir Erinnerung als „unzuverlässigen Einwohner“, so ist dieser doch zugleich ein hilfreicher, nach dem Motto: „Ja, das ist nicht die Wahrheit. Aber so gefällt sie mir besser!“ Möglicherweise ist unser trügerisches Gedächntnis gar überlebenswichtig, wenn es darum geht, Belastendes oder Schreckliches zu bewältigen. Die Wahrheit ist nämlich manchmal unbequem. Und so gibt es „die Wahrheit“ nie, nur die Variante, mit der wir am besten leben können.

Diese wissenschaftlichen Forschungsergebnisse haben weitreichende Auswirkungen zB für die Geschichtsschreibung oder  die Rechtsprechung. Nicht zufällig heißt ein wesentliches Leitmotiv dort deshalb dort wohl auch: „Audiatur et altera pars“ – man höre auch die andere Seite.

Dieser Beitrag basiert auf einem Fachartikel von Dr. Regina Mahlmann im VFP.

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