Leserbrief zum Artikel „Doktor a. D.“ – DIE ZEIT 24. Februar 2011

Sehr geehrter Herr di Lorenzo,

der Unterschied zwischen einem Studenten und einem Promovierten ist nach einem geflügelten Wort, dass der Eine Wissen erworben hat und der Andere Erkenntnis. Sie zählen nach bestem Wissen sehr richtig alle Fakten auf – und ziehen dann den falschen Schluss. Denn nicht um die Frage der akademischen Befähigung geht es, sondern einzig um die vorsätzliche Täuschung des Promotionsausschusses, des Bundestages und des deutschen Volkes!

Diese schon öfter aufgefallene stückchenweise Veröffentlichung von Informationen – immer auf Basis erdrückender Tatsachen – konnte man bereits in der Afghanistan-Affäre erleben. Man hat den Eindruck, dass der Herr es mit der Wahrheit insgesamt nicht so genau nimmt. Und so einen Minister wollen Sie also weiter im Amte lassen? Sie vertrauen jemandem, der ganz offensichtlich mehrfach nicht die Wahrheit gesagt hat – auch im Verteidigungsfall?

Nein, nicht um die Befähigung als Minister durch eine Dissertation geht es, sondern um den Respekt des Souveräns. Und genau hier hat der Minister kläglich versagt. Was darf der Bürger von einem Minister halten, der offenbar dreist lügt? Hier geht es nicht – wie Sie schreiben – um eine „Fehlleistung“ hier geht es um die falsche Person für so ein Amt.

Ihre Inschutznahme von Politikern ist mir bereits in Ihrem Buch, das Sie gemeinsam mit Herr Hacke geschrieben haben, aufgefallen. Sie fordern dort, dass wer sich nicht selber politisch engagiere, sich auch nicht über die herrschende Politik beklagen dürfe. Das ist, mit Verlaub und bei allem Respekt, m. E. ein großer Schmarren, Herr di Lorenzo! Ich bin sicher, Sie gehen hin und wieder auch in die Oper oder ins Schauspiel und werden das eine oder andere aufgeführte Stück nicht mögen (Regietheater!) – und dennoch garantiert nicht in der Lage sein, selber ein Schauspiel zu inszenieren oder eine Oper zu schreiben! Nein, das ist ein tradiertes deutsches Totschlagargument, mit dem man jeden kritischen Standpunkt von der Geisteslandkarte tilgen kann. Das ist „Maulkorberlass“! Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!

Sie beklagen sich über sinkende Wahlbeteiligung und gleichzeitig fordern Sie, kläglich versagende Politiker zu tolerieren. Woher nehmen Sie diese Haltung? Das Land Ihres Vaters hat doch nicht nur einen Berlusconi hervorgebracht, sondern auch einen Cicero – und der schreibt „Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.“

Der Mensch ist fehlbar, gewiss. Doch gegen Ihre Beweisführung der Fehlleistungen von Politikern können Beispiele von integren Personen der Zeitgeschichte angeführt werden, die wegen weitaus geringerer Vergehen selbstverständlich und freiwillig von ihrem Amt zurückgetreten sind. Wer weniger Politikverdrossenheit will, muss bessere und vor allem integrere Politiker fordern. So einfach ist das.

Wenn der Minister nur auf massivem Druck demnächst endlich aus dem Amt scheiden wird, so ist dies kein Zeichen von Integrität und kein Indiz von Qualität für eben solches Amt. Wer abschreibt muss a) damit rechnen, dass er falsch abschreibt und b) dass man es bemerkt. In beiden Fällen für das zur Disqualifikation.

Mit besten Grüßen bin ich

Ihr

Karl-Heinz Heidtmann

Dieser Beitrag wurde unter Politik abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Leserbrief zum Artikel „Doktor a. D.“ – DIE ZEIT 24. Februar 2011

  1. Dieter Osmers sagt:

    Copy and paste. Noch nie war es so einfach fremdes geistiges Eigentum abzukupfern.
    Bei der Fuelle von Informationen im Internet und anderer elektronischer Medien
    kann man leicht den Ueberblick verlieren, was man nun geklaut hat und was eigenes
    Werk ist.
    In letzter Zeit werden so manche Politiker, Juristen, Mediziner oder Wirtschaftbosse etc., mit Doktortitel, den Kopf einziehen und hoffen, dass ihnen niemand auf die Schliche kommt, wie es Herrn Exminister Theodor zu Guttenberg wiederfahren ist.

    Sollte diese Dokterarbeit des Herrn zu Guttenberg wirklich die einzige Doktorarbeit sein, wo nach Strich und Faden geschummelt worden ist?

    Zur Beruhigung der vielen Doktoranden im Lande, wird sich wohl kaum jemand die Muehe machen, um tausende anderer Doktorarbeiten nach abgeschriebenen Textzeilen ohne Quellenangabe zu untersuchen. Da fehlt das oeffentliche Interesse.
    Aber wer weiss, der eine oder andere Dr. oder Dr. Dr. wird vielleicht noch aberkannt werden.
    Inwieweit wird denn an den Universitaeten eine Doktorarbeit nach abgekupferten
    Texten ueberprueft. Oder geht alles nach Treu und Glauben?
    Es soll ja sogar Leute geben, die gegen Honorar komplette Doktorarbeiten fuer
    zahlungskraeftige Doktoranden schreiben.

  2. Werner Naujoks sagt:

    Scheinheilige Empörung über zu Guttenberg

    Die Empörung der Professoren, Doktoranden und der Abgeordneten des Deutschen Bundestages über Herrn zu Guttenberg und die Bundeskanzlerin wirft die Frage nach ihrem eigenen Werteverständnis und wissenschaftlichen Anspruch auf.

    Ein Plagiat ist die Ausgabe fremden Gedankenguts als eigene Leistung, ohne dass es auf den Wahrheitsgehalt ankommt. Dieser dürfte in zu Guttenbergs Dissertation nach der Bewertung summa cum laude unangreifbar sein. Aber das reklamierte Zitieren allein lässt keinen wissenschaftlichen Anspruch erkennen und ist auch keine wissenschaftliche Leistung. Wenn es zutrifft, dass Doktorarbeiten zu 80% fremdes Gedankengut enthalten, dann fehlt es auch zu 80% an originärer wissenschaftlicher Wertschöpfung. Das relativiert die moralische Legitimation der Wissenschaftler, die ihre Empörung zu den wirklich wichtigen Themen zu 100% vermissen lassen:

    Mit staatlicher Förderung wird das deutsche Volk über die Eignung von Mineralwolle als Wärmedämmstoff für Gebäude getäuscht und in Milliardenhöhe geschädigt, weil Mineralwolle nachweislich den größten Teil der Wärme durchlässt (Lichtenfelser Experiment). Das ist Betrug. Im gesetzlichen Auftrag (SGB 5 § 22) praktizieren Zahnärzte die angebliche Zahnschmelzhärtung mit Fluoridierung, obwohl Natriumfluorid nach Herstellerangabe die Schmelzoberfläche der Zähne nicht härtet, sondern anätzt, entkalkt und erweicht. Das ist Betrug und Körperverletzung. Das Lebensmittelrecht fördert durch Zulassung gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel ernährungsbedingte Zivilisationskrankheiten, die oft mit Siechtum der Patienten enden. Siechtum beim eigenen Volk, ein Tatbestandsmerkmal, das für schwere Körperverletzung und Völkermord (§§ 226, 220a StBG) genügt! Die Aufzählung ließe sich mühelos fortsetzen.

    Tathandlung ist bei Gesetzen die parlamentarische Abstimmung, für die aber selbst bei krimineller Schädigung der Opfer kein Abgeordneter jemals belangt werden darf, es sei denn, er hätte beleidigt! Nach der Plagiatsaffäre dürfen die im Plenarsaal des Deutschen Bundestages bisher risikolos möglichen Straftaten ganz anderen Kalibers kein Tabu mehr sein. Nicht das Plagiat des Herrn zu Guttenberg, sondern das dubiose Wirken der Abgeordneten und ihre geheuchelte Empörung im Schutz der gesetzlich garantierten Straflosigkeit ist der eigentliche Skandal. Man lese die Streitschrift von Stéphane Hessel mit dem titelgleichen Aufruf an das Volk: Empört Euch!

    Werner Naujoks, Rechtsanwalt, Nürnberg

Kommentare sind geschlossen.