Whistle blowing – pfeifen im Dunkeln?

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Dieser angloamerikanische Begriff findet bislang keine exakte Entsprechung im Deutschen – gleichwohl reflektieren etwa Wissenschafts- und Verwaltungsethik das Phänomen „Whistleblowing“ zunehmend. Wenn auch nur zögerlich, finden die Begriffe Hinweisgeber oder Skandalaufdecker Verbreitung. Wie einst der berühmte „Bobby“ in England, der nur mit Schlagstock und Trillerpfeife ausgerüstet war, sorgen sich auch die Whistleblower um die öffentliche Ordnung.

Es gibt offenbar vier Kriterien für „Whistleblowing“:

  1. Brisante Enthüllung über nicht tolerierbare Risiken und Fehlentwicklungen, Korruptionen, Verstöße, die das friedliche Zusammenleben bedrohen – siehe Wikileaks.
  2. Selbstlose Motive, hier handelt der Pfeifer nicht aus Eigennutz, sondern aus Sorge um das Wohlergehen der Mitmenschen und den Erhalt der Umwelt
  3. Alarm schlagen, hier werden Missstände zum Beispiel am Arbeitsplatz angeprangert
  4. Bedrohung der Existenz, hier geht der Whistler ein hohes Risiko ein, setzt seine berufliche Karriere oder gar seine Existenz aufs Spiel

Die Grenze zum Denunziantentum ist jedoch fließend. Und auch der Begriff „Informant“ hat einen ganz üblen Nachgeschmack in Deutschland, zumindest in dessen Osten.

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