Staat und Kirche – unzertrennlich

„Mehr Bebel – weniger Gott“, so titel die SZ am 20. Oktober 2010. Vor dem Hintergrund der aktuellen von der CSU losgetretenen Integrationsdebatte fordert eine Gruppe von Laizisten in der SPD eine strikte Trennung (Säkularisierung) von Staat und Religion.

Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, kritisierte die Sozialdemokraten daraufhin selbstredend scharf. Mit der geplanten Gründung eines laizistischen Arbeitskreises in der SPD falle die Partei hinter ihr Godesberger Grundsatzprogramm  aus dem Jahre 1959 zurück. Damals hatten die Sozialdemokraten den Kirchen öffentlich-rechtlichen Schutz ausdrücklich zugesprochen.

Der Vertreter einer neuen Gruppe von Laizisten in der SPD, der Bundestagsabgeordnete Rolf Schwanitz, sagte im Deutschlandfunk, die im Grundgesetz verankerte weltanschauliche Neutralität des Staates werde nicht umfassend durchgesetzt. Man sei gegenüber den Kirchen und gegenüber den Gläubigen tolerant, „aber Deutschland hat keine Staatskirche“, sagte der ostdeutsche Politiker. Die Gruppe, die beim SPD-Präsidium die Anerkennung als Arbeitskreis innerhalb der Partei beantragt hat, fordert unter anderem die Streichung des Gottesbezugs aus dem Grundgesetz und den Länderverfassungen, die Entfernung von religiösen Symbolen aus öffentlichen Einrichtungen sowie die Streichung des „Gotteslästerungs“-Paragrafen im Strafgesetzbuch. Ferner soll der Eidesformelzusatz „So wahr mir Gott helfe!“ verschwinden. Auch der Religionsunterricht soll abgeschafft werden, ebenso die Militärseelsorger, die öffentlich finanzierten Fakultäten an den staatlichen Univeristäten.

Das alles klingt sehr logisch und auch de jure konsequent. Schauen wir uns das einmal genauer an. Das Grundgesetz schreibt im Artikel 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Demnach darf ein demokratischer verfasster Staat KEINER Religion einen Vorzug geben. Und wenn Kopftücher in Staatsschulen verboten werden, dann gehört in Konsequenz dort auch kein Kruzifx hin. Dass der Staat für die christlichen Kirchen die Kirchensteuer bzw. das Kirchengeld über seine Finanzämter eintreibt ist ein weiteres pikantes Detail. Und die Militärseelsorge war mir schon immer unverständlich – wie passt das zum 5. Gebot?

Genau genommen geht dieser Streit um die Macht im Lande historisch weit zurück. Seit Entstehung des Staatswesens im Altertum wurde die Staatsgewalt als göttliche Stiftung aufgefasst. Die Herrscher betrachteten sich deshalb als verpflichtet und berechtigt, die staatlich anerkannte Religion durchzusetzen. Beispiele für diese Verbindung von Staat und Religion lassen sich im Alten Ägypten (gottgleiche Stellung des Königs) belegen oder auch im Kaiserkult des Römischen Reiches finden.

Im Investiturstreit im Jahre 1076 (König Heinrich IV. musste gegen Gregor den VII. klein beidrehen und den „Gang nach Canossa“ antreten) im Reichstag zu Worms und dem Wormser Konkordat 1122 ging es um die weltliche bzw. kirchliche Macht. Seither gilt cuius regio, eius religio, nachdem der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben. Sie ist die Kurzform eines im Augsburger Religionsfrieden und im Westfälischen Frieden niedergelegten Rechtsprinzips.

Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation mit dem Kaiser als Oberhaupt stellte die römisch-katholische Lehre die Staatsreligion dar. Die obrigkeitliche Sorge und Bewahrung der Staatsreligion waren zum Zeitpunkt der Reformation 1517 der Normalfall und ein anderer Zustand grundsätzlich nicht vorstellbar.

Viele Jahrhunderte funktionierte die Gewaltenteilung von Staat und Kirche tadellos nach dem Motto: „Halt Du sie dumm, ich halte sie arm!“

Es ist schon lange überfällig, dies grundlegend zu ändern.

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Eine Antwort zu Staat und Kirche – unzertrennlich

  1. Sonja Eden sagt:

    Hallo Karl, wie soll man das grundlegend ändern, wenn schon alle Bundesländer andere festgelegte kirchliche Feiertage haben? Das wäre doch dann zu allererst zu ändern. Das möchte ich sehen, wenn NRW auf seine zusätzlichen zum Karneval freien Tage (Fronleichnam, Hlg. 3 Könige, Allerseelen) verzichten soll. Und Niedersachsen schon nicht einmal mehr den Buß-und Bettag und den Reformationstag durchsetzen will. Und Bayern hat auch noch Mariae Himmelfahrt. Das wird doch genauso wie mit der Bildungsdebatte…….

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