Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie wurde in Deutschland erstmals für Preußen um das Jahr 1810 als so genannte Luxussteuer eingeführt: Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Tiere zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen.

Neben dem Einnahmezweck (das Aufkommen der Hundesteuer beträgt mehr als 200 Mio. €) verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

Da stellt sich doch 200 Jahre später die Frage, weshalb der Staat immer noch keine Pferdesteuer erhebt, die ja längst keine Nutztiere mehr sind und mit Sicherheit ein größeres Luxusgut darstellen als Hunde?

Wir meinen: Eine tierische Ungerechtigkeit! Hundsgemein!

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