Ankauf von Steuerdaten

Welches Rechtsempfinden hat eine Regierung, wenn sie Steuerdaten aus der Schweiz kauft, die nur durch eine Straftat vom Vermittler (Hehler) beschafft werden konnten?
Wer wissentlich Diebesgut kauft, macht sich strafbar, so will es das Gesetz:

§ 259 StGb:

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Oder gilt einmal mehr „Quod licet Jovi non licet bovi“?

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3 Antworten zu Ankauf von Steuerdaten

  1. Huge sagt:

    Will sich die Regierung in diesem Fall direkt bereichern bzw. geht es vorrangig darum?

  2. khh sagt:

    Der Skandal ist m. E., dass die Regierungen gleich welcher Couleur seit Jahrzehnten die Steuerschlupflöcher kennen und sie – wenn überhaupt – nur halbherzig bekämpfen.

    Die aktuelle Berichterstattung soll m. E. nur von anderen Fragen ablenken und dem Volk das Gefühl geben, dass auch die "Reichen" beim "Beschiss" verfolgt werden und nicht nur die heute gleichzeitig in der Zeitung ganannten 165.000 Hartz IV-"Sünder".

    Juristisch ist das Ganze mehr als fragwürdig. Aber manchmal ist die einäugige Justitia ja auch blind.

  3. khh sagt:

    Was ebenfalls nicht auszuschließen ist: Die gesamte Kampagne ist "fake", und es geht dem Finanzminister einzig darum, dass nun Tausende Inhaber von Schweizer Konten "Selbstanzeige" erstatten, um sich – falls sie unter den angeblichen 1500 Steuerdaten sein sollten – vor einer Bestrafung zu schützen. Die plötzliche Vielfalt der Berichterstattungen legt diesen Gedanken zumindest nahe.

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