Der Fall Polanski

700 Prominente sollen inzwischen die Freilassung des Starregisseurs Roman Polanski gefordert haben, glaubt man der Ostseezeitung vom 6. Oktober 2009.

Polanski war ja vor gut einer Wochen bei der Einreise in die Schweiz auf Verlangen der USA verhaftet worden. Grund ist eine ca. 30 Jahre zurückliegende Vergewaltigung einer Minderjährigen, ein Delikt, das nicht nur in den USA strafbar ist.

Polanski hat die Tat nie bestritten, sich jedoch stets erfolgreich den Fängen der Polizei entzogen, insbesondere durch Auswanderung.

Betrachten wir den Fall einmal sachlich und – wie sich das gehört – ungeachtet der Meriten eines erfolgreichen Filmschaffenden und ohne zu moralisieren:

– Unabhängig von der Tat an sich, gilt, dass wer gegen geltendes Recht verstößt, dafür bestraft werden kann, wird, muss
– Ob Polanski sich mit seinem damaligen Opfer zivilrechtlich „geeinigt“ hat und dieses kein Interesse an einer juristischen Verfolgung Polanskis hat, ist bei der Betrachtung gleichgültig
– Da die Tat ferner nicht verjährt ist, bleibt nur ein Schluss: Die Inhaftierung durch die Schweizer Behörden ist rechtens und Polanski sollte sofort an die amerikanische Behörden ausgliefert werden, um ihn dort vor Gericht zu stellen

Wo kommen wir denn hin, wenn wir Personen von einer strafrechtlichen Verfolgung ausnehmen, nur weil sie „Promis“ sind? Das gliche einer Rückkehr in den Feudalismus. Vermutlich hat Polanski die „jus primae noctis“ der Feudalherren aus jenen Zeiten nolens volens auf sich angewandt. Ein Irrtum, wir leben im 21. Jahrhundert.

In Abwandlung eines alten deutschen Spruchs könnte man also sagen: „Die Amerikaner hängen keinen – sie hätten ihn denn zuvor!“

Dieser Beitrag wurde unter Kultur abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.