Unseriöses Geschäftsgebaren

Neulich erhielt ich einen Brief eines Möbelhauses für Naturmöbel, bei denen wir in der Vergangenheit hin und wieder schon mal eingekauft hatten.

In dem Brief teilte man uns mit, dass man das Geschäft aufgäbe, man deshalb Preise erheblich reduziert habe und Stammkunden bitte hereinschauen möchten, um sich einige gute Stücke zu reservieren.

Das Möbelaus war mir in der Vergangenit schon durch ein recht „eigenwilliges“ Marktgebaren aufgefallen, indem man angebliche Einbrüche oder Wasserschäden nutzte, um auf Preisnachlässe hinzuweisen.

Als ich nun dieses Mal dort eintrat, wollte ich meinen Augen nicht trauen, da ich feststellen musste, dass die Preise auf den Möbelstücken nach meiner Erinnerung deutlich (gefühlt bis zu 100%) höher waren als jene die mir von früheren Besuchen in Erinnerung waren.

Angesprochen auf meine Vermutung, antwortete mir ein Verkäufer, dass man die Möbel mit den „Bruttolistenpreisen“ ausgezeichnet habe. Auf diese hatte man dann 10% Nachlass ausgezeichnet. Man hatte also mit dem Anlass der Geschäftsaufgabe den Kunden „Schnäppchen“ suggeriert und gehofft, dass dieser nicht merkt, das man ihm einen Nachlass auf Preise gibt, die man vorher entsprechend aufgeschlagen hat.

Ein solches Geschäftsgebaren scheint zu grassieren („20% auf alles, außer Tiernahrung“), wie ich auch schon beim einem englischen Herrenausstatter bemängeln musste.

Ich halte solche Praktiken für unseriös. Man spürt die Absicht und ist verstimmt. Ich verliess das Haus auf der Stelle.

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